Die voraussichtlichen ASVG Sozialversicherungswerte für 2016 betragen:
Geringfügigkeitsgrenze
€ 31,92 täglich
€ 415,72 monatlich
€ 623,58 Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe
Höchstbeitragsgrundlage
€ 162,00 täglich
€ 4.860,00 monatlich
€ 9.720,00 jährlich für die Sonderzahlung
Höchstbeitragsgrundlage
€ 5.670,00 monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung
Grenzbeträge zum Arbeitslosenbeitrag bei geringem Einkommen
0% bis € 1.311,00
1% zwischen € 1.311,01 und € 1.430,00
2% zwischen € 1.430,01 und € 1.609,00
darüber 3%