Personalverrechnung


Eine Lohnverrechnung zu erstellen, bedeutet an der Schnittstelle zwischen Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht zu arbeiten.

Folgendes Leistungsspektrum bietet Ihnen die Kanzlei:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Berechnung der lohnabhängigen Abgaben
  • Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beratung
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzämter
  • Betreuung und Vertretung bei Lohnabgabenprüfungen
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