3. November 2014
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Steuertipps für das auslaufende Jahr 2014

Arbeitnehmerveranlagung:

Bis 31.12.2014 besteht noch die Möglichkeit eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 zu beantragen.

 

Spenden:

Bestimmte Spenden sind bis zu 10% des Gewinnes des aktuellen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.

 

Halbjahresafa:

Bei Wirtschaftsgütern, die im 2. Halbjahr den Jahres 2014 abgeschafft wurden, kann eine Halbjahresafa steuerlich abgesetzt werden, wenn die Inbetriebnahme auch noch im Jahr 2014 erfolgt.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):

Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von € 400,00 können sofort abgeschrieben werden. Bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern ist die Bezahlung der Anschaffungskosten ausschlaggebend.

 

Forschungsprämie:

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der getätigten Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden.

 

Gewinnfreibetrag:

Werden vom Steuerpflichtigen keinerlei Investitionen getätigt, so steht bis zu einem Gewinn von 30.000,00 € ein 13%iger Gewinnfreibetrag zu.

Darüber hinaus ist das Geltend machen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

 

Gewinnverlagerung bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern:

Bei den Einnahmen/Ausgaben Rechnern gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dies bedeutet, dass sowohl Einnahmen als auch Ausgaben mit der tatsächlichen Zahlung steuerlich relevant werden. Achtung: gilt nicht am 31.12. für regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Löhne, Versicherungen (diese werden bei Zahlung bis zum 15.1.2015 dem alten Jahr zugerechnet).

Stand: 31.10.2014

 

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