Steuertipps für das auslaufende Jahr 2014
Arbeitnehmerveranlagung:
Bis 31.12.2014 besteht noch die Möglichkeit eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 zu beantragen.
Spenden:
Bestimmte Spenden sind bis zu 10% des Gewinnes des aktuellen Wirtschaftsjahres steuerlich absetzbar.
Halbjahresafa:
Bei Wirtschaftsgütern, die im 2. Halbjahr den Jahres 2014 abgeschafft wurden, kann eine Halbjahresafa steuerlich abgesetzt werden, wenn die Inbetriebnahme auch noch im Jahr 2014 erfolgt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von € 400,00 können sofort abgeschrieben werden. Bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern ist die Bezahlung der Anschaffungskosten ausschlaggebend.
Forschungsprämie:
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der getätigten Forschungsaufwendungen geltend gemacht werden.
Gewinnfreibetrag:
Werden vom Steuerpflichtigen keinerlei Investitionen getätigt, so steht bis zu einem Gewinn von 30.000,00 € ein 13%iger Gewinnfreibetrag zu.
Darüber hinaus ist das Geltend machen des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Gewinnverlagerung bei Einnahmen/Ausgaben Rechnern:
Bei den Einnahmen/Ausgaben Rechnern gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dies bedeutet, dass sowohl Einnahmen als auch Ausgaben mit der tatsächlichen Zahlung steuerlich relevant werden. Achtung: gilt nicht am 31.12. für regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Löhne, Versicherungen (diese werden bei Zahlung bis zum 15.1.2015 dem alten Jahr zugerechnet).
Stand: 31.10.2014